Das Erscheinungsbild der Altstadt von Heidelberg, "wie es sich dem Betrachter von den Hängen des Neckartals aus bietet", muss bewahrt werden. Das legt die Satzung zum Schutz der Gesamtanlage "Alt Heidelberg" vom 26. Juni 2003 fest. Die Aussicht auf die Stadt steht quasi unter Denkmalsschutz. Aufgrund der beschleunigten Sukzession (durch den CO2-Anstieg?) ist diese Satzung in Zukunft nicht ohne Eingriffe in den umgebenden Wald einzuhalten. Maßnahmen, die für mehr offene Flächen sorgen, könnten allerdings sowohl dem Wohlbefinden der Bewohner wie der Artenvielfalt nutzen. Die Initiative wirbt für die Berücksichtigung dieses Zusammenhanges im Stadtentwicklungskonzept 2035.
In der aktuellen Phase von STEK 2035 sollen Ziele und Handlungsmöglichkeiten diskutiert werden. Wir schlagen als eines der Ziele vor, das harmonische Ensemble von Schloss, Altstadt und Fluss inmitten der Berge (heidelberg.de/HD/Leben/Die+Stadt.html) zu erhalten oder wiederherzustellen und dazu bis 2035 die Satzung zum Schutz der Gesamtanlage "Alt Heidelberg" von 2003 vollständig umzusetzen. Zu den konkrete Handlungsmöglichkeiten zählen: